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Wer dar bei der Steuererklärung behilflich sein?

Zu beachten ist dass nur folgende Personen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung behilflich sein dürfen:

  • Ehepartner
  • Verlobte
  • Großeltern, Eltern, Kinder , Enkel
  • Geschwister, auch Halbgeschwister
  • Nichten, Neffen
  • Schwägerin, Schwager
  • Tante, Onkel
  • Pflegeeltern Pflegekinder
  • geschiedene/r Ehepartner

Die Mißachtung des Gesetzes kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden

(Eintrag am 05.01.2024)


Thema Spenden:

Die Spendenquittung ("Zuwendungsbestätigung") wird ab einer Summe X weiterhin benötigt

in folgenden vier (4) Fällen muss ggf. die Zuwendungsbestätigung nicht vorgelegt werden, da würde ggf. der Nachweis auf dem Bankkontoauszug ausreichen

  • Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen
  • Spenden bis 300,00 Euro an gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden, an politische Parteien.

Zu den Spendenhöchstbeträgen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Steuerberater.

(Ergänzung 04.01.2024)


Das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden zum Erdbeben in Klein- und Vorderasien vom 27.02.2023 lesen Sie bitte hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-02-27-steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-opfer-des-erdbebens-in-der-tuerkei-und-in-syrien.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Abgabefrist Einkommensteuererklärung 

(keine rechtsverbindunliche Auskunft, Daten vom Finanzamt erhalten, bitte zur Absicherung Ihrem Steuerberater fragen):

Kalenderjahr
Abgabepflicht
freiwillige Abgabe

ohne Steuerberater
mit Steuerberater

2021



2022
30.09.2023
31.07.2024
31.12.2026
2023
31.08.2024
31.05.2025
31.12.2027
  • übliche Frist 31.05.2022, der Gesetzgeber hat die Abgabefrist verlängert.
  • bei Nichteinhaltung der Abgabefrist droht der Verspätungszuschlag (§ 152 AO): 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat, maximal 25.000 Euro.
  • weitere Strafgelder möglich: Zwangsgeld, Steuerschätzung, Verspätungszinsen
  • => zu oberen Punkten bitte Ihren Steuerberater fragen
  • Abgabefrist für den Steuerberater: 31.08.2023 (Angaben ohne Gewähr)

Sparerpauschbetrag nach dem 31.12.2022

  • bei Einzelpersonen = 1.000,- EUR (von einst 801,- EUR)
  • bei zusammenveranlagten Lebenspartnern = 2.000,- EUR (von einst 1.602,- EUR)
  • => Quelle: Bundesfinanzministerium

Lohnentwicklung

  • seit 1.10.2022 Änderungen beim Mindestlohn
  • seit 1.10.2022 Änderungen bei der Verdienstgrenze beim Minijob
  • seit 1.10.2022 Änderungen bei der Verdienstgrenze beim Midijob
  • => bitte hierzu Ihren Steuerberater fragen

Entlastungspaket I: Der Bundestag und Bundesrat haben rückwirkend nach dem 31.12.2021 beschlossen:

  • Grundfreibetrag 10.347 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag 1.200,00 Euro
  • Entfernungspauschale ab dem 21 km auf 0,38 Euro (befristet bis 2026)
  • (gepostet am 21.6.2022)

Änderungen im Steuerrecht 2022:

  • Altersentlastungsbetrag
  • Altersvorsorge
  • Einkommensteuertarif (siehe unten)
  • Heimkosten
  • Homeoffice-Pauschale
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Lohnsteuerfreibetrag
  • Mindestlohn
  • Minijob
  • Neue Regelung/en für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Registrierkasse (Ende der Frist)
  • Sachzuwendungen
  • Sonderzahlungen wegen Corona-Pandemie: bis zum 31.3.2022 möglich
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Umzugskosten
  • Unterstützungsleistungen
  • Verlustrechnung

Fristsache Einkommensteuererklärung

  • übliche Frist 31.05.2022, der Gesetzgeber hat die Abgabefrist verlängert.
  • bei Nichteinhaltung der Abgabefrist droht der Verspätungszuschlag (§ 152 AO): 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat, maximal 25.000 Euro.
  • weitere Strafgelder möglich: Zwangsgeld, Steuerschätzung, Verspätungszinsen
  • => zu oberen Punkten bitte Ihren Steuerberater fragen
  • Abgabefrist für den Steuerberater: 31.08.2023 (Angaben ohne Gewähr)

Von diesen Steuerpauschalen sollten Sie etwas gehört haben:

  • Altersentlastungsbetrag
  • Arbeitsmittel-Pauschale
  • Behindertenpauschale
  • Bewerbungskostenpauschale
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Homeoffice-Pauschale
  • Kinderfreibetrag
  • Kontoführungspauschale
  • Lohnsteuerfreibetrag
  • Pendlerpauschale
  • Pflegepauschale
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • Sparerpauschbetrag
  • Telefonkostenpauschale
  • Umzugskostenpauschale
  • Verpflegungspauschale
  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
  • Werbungskostenpauschale für Rentner

Mindestlohn:

  • zum 01.10.2022 Anhebung auf 12,00 Euro
  • zum 01.07.2022 Anhebung auf 10,45 Euro
  • zum 01.01.2022 Anhebung von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro.
  • (bitte zu allen Punkten auf dieser Onlinepräsenz Ihren Steuerberater ansprechen, alles ohne Gewähr, die Daten sind der Onlinepräsenz der Bundesregierung (bundesregierung.de) entnommen)

Grundfreibetrag:
 
Periode
für Ledige
für Verheiratete
2016
8.652,00 €
17.304,00 €
2017
8.820,00 €
17.640,00 €
2018
9.000,00 €
18.000,00 €
2019
9.168,00 €
18.336,00 €
2020
9.408,00 €
18.816,00 €
2021
9.696,00 €
19.392,00 €
2022
9.984,00 €

19.968,00 €


Behinderten-Pauschbetrag nach dem 31.12.2020

Die Pauschbeträge werden seit 1974 erhöht. Fragen Sie Ihren Steuerberater hiernach.

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Erhöhung der Behinderten Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/659-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Grundfreibetrag Pfändungsschutzkonto (P-Konto), 
keine Haftung für etwaige Abweichungen, im Bedarfsfall bitte die Schuldnerberatung ansprechen.
  • 2021 = 1.259,99 EUR (bis zum 30.o6.2022)
  • 2021 = 1.179,99 EUR (bis zum 30.06.2021)
  • 2020 = 1.179,99 EUR
  • 2020 = 1.179,99 EUR
  • 2019 = 1.179,99 EUR
  • 2018 = 1.133,80 EUR
  • (ohne Gewähr, bitte bei der Schuldnerberatung anfragen)

Abgabefristen
Wer nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, diese jedoch freiwillig einreichen möchte, hat dafür vier Jahre Zeit. Damit endet die Frist für die freiwillige Einreichung der Einkommensteuererklärung 2013 am 31.12.2017.
-
Der Stichtag 31.05. verschiebt sich ab 2019 um zwei Monate.
- wird die Steuererklärung selbst erstellt, dann bis zum 31.07.
- bei Beauftragung eines Steuerberaters bis Ende Februar des Folgejahres (Bsp: EStE 2018 Abgabefrist 29.02.2020.)
 
Werden die Abgabefristen nicht eingehalten, so soll ab 2019 ein regelmässiger Verspätungszuschlag erhoben werden.

Arbeitszimmer
BVerfG, Beschluss v. 27.9.2017, Az. 2 BvR 949/17
Die Arbeitsecke in der Wohnung ist nicht dem Arbeitszimmer gleichzusetzen: kein steuerlicher Abzug.

Auslandsdienstreisen
Neues BMF-Schreiben zu Auslandsdienstreisen vom 08.11.2017
 
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2018

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-11-08-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Scheidungskosten

BFH, Urteil v. 18.5.2017, Az. VI R 9/16; veröffentlicht am 16.8.2017
Scheidungskosten nicht mehr absetzbar

Alle Angaben ohne Gewähr. 

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater zu allen steuerlichen Angelegenheiten.


Was zu beweisen war!
Quod erat demonstrandum

=> und hier das Original: ΟΠΕΡ ΕΔΕΙ ΔΕΙΞΑΙ (Ὅπερ ἔδει δεῖξαι, Oper edei deixai)
Mit dieser Aussage beendeten Ευκλείδης (EUKLID) und Αρχιμήδης (ARCHIMEDES) ihre Beweise.

Wir sind der wissenschaftlich ausgerichteten olympischen Religion sehr dankbar, die bis heute unseren Alltag definiert. Diese wissenschaftliche Ausrichtung haben die monotheistischen Religionen auszulöschen versucht. Erst mit der Renaissance blüht das Olympische Bewusstsein erneut auf und setzt sich mehr und mehr durch.