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Wer dar bei der Steuererklärung behilflich sein?
Zu beachten ist dass nur folgende Personen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung behilflich sein dürfen:
- Ehepartner
- Verlobte
- Großeltern, Eltern, Kinder , Enkel
- Geschwister, auch Halbgeschwister
- Nichten, Neffen
- Schwägerin, Schwager
- Tante, Onkel
- Pflegeeltern Pflegekinder
- geschiedene/r Ehepartner
Die Mißachtung des Gesetzes kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden
(Eintrag am 05.01.2024)
Thema Spenden:
Die Spendenquittung ("Zuwendungsbestätigung") wird ab einer Summe X weiterhin benötigt
in folgenden vier (4) Fällen muss ggf. die Zuwendungsbestätigung nicht vorgelegt werden, da würde ggf. der Nachweis auf dem Bankkontoauszug ausreichen
- Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen
- Spenden bis 300,00 Euro an gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden, an politische Parteien.
Zu den Spendenhöchstbeträgen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Steuerberater.
(Ergänzung 04.01.2024)
Das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden zum Erdbeben in Klein- und Vorderasien vom 27.02.2023 lesen Sie bitte hier:
Abgabefrist Einkommensteuererklärung
(keine rechtsverbindunliche Auskunft, Daten vom Finanzamt erhalten, bitte zur Absicherung Ihrem Steuerberater fragen):
Kalenderjahr | Abgabepflicht | freiwillige Abgabe | |
ohne Steuerberater | mit Steuerberater | ||
2021 | |||
2022 | 30.09.2023 | 31.07.2024 | 31.12.2026 |
2023 | 31.08.2024 | 31.05.2025 | 31.12.2027 |
- übliche Frist 31.05.2022, der Gesetzgeber hat die Abgabefrist verlängert.
- bei Nichteinhaltung der Abgabefrist droht der Verspätungszuschlag (§ 152 AO): 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat, maximal 25.000 Euro.
- weitere Strafgelder möglich: Zwangsgeld, Steuerschätzung, Verspätungszinsen
- => zu oberen Punkten bitte Ihren Steuerberater fragen
- Abgabefrist für den Steuerberater: 31.08.2023 (Angaben ohne Gewähr)
Sparerpauschbetrag nach dem 31.12.2022
- bei Einzelpersonen = 1.000,- EUR (von einst 801,- EUR)
- bei zusammenveranlagten Lebenspartnern = 2.000,- EUR (von einst 1.602,- EUR)
- => Quelle: Bundesfinanzministerium
Lohnentwicklung
- seit 1.10.2022 Änderungen beim Mindestlohn
- seit 1.10.2022 Änderungen bei der Verdienstgrenze beim Minijob
- seit 1.10.2022 Änderungen bei der Verdienstgrenze beim Midijob
- => bitte hierzu Ihren Steuerberater fragen
Entlastungspaket I: Der Bundestag und Bundesrat haben rückwirkend nach dem 31.12.2021 beschlossen:
- Grundfreibetrag 10.347 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag 1.200,00 Euro
- Entfernungspauschale ab dem 21 km auf 0,38 Euro (befristet bis 2026)
- (gepostet am 21.6.2022)
Änderungen im Steuerrecht 2022:
- Altersentlastungsbetrag
- Altersvorsorge
- Einkommensteuertarif (siehe unten)
- Heimkosten
- Homeoffice-Pauschale
- Investitionsabzugsbetrag
- Lohnsteuerfreibetrag
- Mindestlohn
- Minijob
- Neue Regelung/en für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Registrierkasse (Ende der Frist)
- Sachzuwendungen
- Sonderzahlungen wegen Corona-Pandemie: bis zum 31.3.2022 möglich
- Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Umzugskosten
- Unterstützungsleistungen
- Verlustrechnung
Fristsache Einkommensteuererklärung
- übliche Frist 31.05.2022, der Gesetzgeber hat die Abgabefrist verlängert.
- bei Nichteinhaltung der Abgabefrist droht der Verspätungszuschlag (§ 152 AO): 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat, maximal 25.000 Euro.
- weitere Strafgelder möglich: Zwangsgeld, Steuerschätzung, Verspätungszinsen
- => zu oberen Punkten bitte Ihren Steuerberater fragen
- Abgabefrist für den Steuerberater: 31.08.2023 (Angaben ohne Gewähr)
Von diesen Steuerpauschalen sollten Sie etwas gehört haben:
- Altersentlastungsbetrag
- Arbeitsmittel-Pauschale
- Behindertenpauschale
- Bewerbungskostenpauschale
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Homeoffice-Pauschale
- Kinderfreibetrag
- Kontoführungspauschale
- Lohnsteuerfreibetrag
- Pendlerpauschale
- Pflegepauschale
- Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Sparerpauschbetrag
- Telefonkostenpauschale
- Umzugskostenpauschale
- Verpflegungspauschale
- Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
- Werbungskostenpauschale für Rentner
Mindestlohn:
- zum 01.10.2022 Anhebung auf 12,00 Euro
- zum 01.07.2022 Anhebung auf 10,45 Euro
- zum 01.01.2022 Anhebung von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro.
- (bitte zu allen Punkten auf dieser Onlinepräsenz Ihren Steuerberater ansprechen, alles ohne Gewähr, die Daten sind der Onlinepräsenz der Bundesregierung (bundesregierung.de) entnommen)
Periode | für Ledige | für Verheiratete |
2016 | 8.652,00 € | 17.304,00 € |
2017 | 8.820,00 € | 17.640,00 € |
2018 | 9.000,00 € | 18.000,00 € |
2019 | 9.168,00 € | 18.336,00 € |
2020 | 9.408,00 € | 18.816,00 € |
2021 | 9.696,00 € | 19.392,00 € |
2022 | 9.984,00 € | 19.968,00 € |
Die Pauschbeträge werden seit 1974 erhöht. Fragen Sie Ihren Steuerberater hiernach.
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Erhöhung der Behinderten Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/659-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- 2021 = 1.259,99 EUR (bis zum 30.o6.2022)
- 2021 = 1.179,99 EUR (bis zum 30.06.2021)
- 2020 = 1.179,99 EUR
- 2020 = 1.179,99 EUR
- 2019 = 1.179,99 EUR
- 2018 = 1.133,80 EUR
- (ohne Gewähr, bitte bei der Schuldnerberatung anfragen)
Arbeitszimmer
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-11-08-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Scheidungskosten
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater zu allen steuerlichen Angelegenheiten.
Wir sind der wissenschaftlich ausgerichteten olympischen Religion sehr dankbar, die bis heute unseren Alltag definiert. Diese wissenschaftliche Ausrichtung haben die monotheistischen Religionen auszulöschen versucht. Erst mit der Renaissance blüht das Olympische Bewusstsein erneut auf und setzt sich mehr und mehr durch.