Lohnsteuerhilfevereine erbringen Leistungen für Nichtunternehmer (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, etc.)
im Rahmen der Mitgliedschaft
Beratung
- zu Lohn- und Einkommensteuer
- zu Arbeitnehmer-Sparzulage
- zu Kindergeld
- zu Eigenheimzulage und Baukindergeld
- zu Wohnungsbauprämie
- zu Riester-Rente (steuerliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge)
In Übersicht:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Berechnung des voraussichtlichen Erstattungsanspruches
- auf Wunsch Überprüfung des Steuerbescheides und ggf. Einspruchsführung
- Beratung bei der Wahl der Steuerklasse
- etc.
Hinweis auf die gesetzliche Einschränkung der Beratungsbefugnis:
Hierzu ein Auszug aus der Onlinepräsenz der OFD (Oberfinanzdirektion) Niedersachsen:
"Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen
im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder."
Den Wortlaut des Gesetzes entnehmen Sie bitte hier: klick