Das ist eine private Onlinepräsenz. Leistungen werden nicht angeboten. Anmerkungen sind nur allgemeiner Natur und nicht verbindlich.

Lohnsteuerhilfevereine erbringen Leistungen für Nichtunternehmer 
(Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, etc.) im Rahmen der Mitgliedschaft
 
Beratung
  • zu Lohn- und Einkommensteuer
  • zu Arbeitnehmer-Sparzulage
  • zu Kindergeld
  • zu Eigenheimzulage und Baukindergeld
  • zu Wohnungsbauprämie
  • zu Riester-Rente (steuerliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge)
In Übersicht:
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Berechnung des voraussichtlichen Erstattungsanspruches
  • auf Wunsch Überprüfung des Steuerbescheides und ggf. Einspruchsführung
  • Beratung bei der Wahl der Steuerklasse
  • etc.
Hinweis auf die gesetzliche Einschränkung der Beratungsbefugnis:
Hierzu ein Auszug aus der Onlinepräsenz der OFD (Oberfinanzdirektion) Niedersachsen:
 
"Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen
im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder."
 
Den Wortlaut des Gesetzes entnehmen Sie bitte hier: klick