Das ist eine private Onlinepräsenz. Leistungen werden nicht angeboten. Anmerkungen sind nur allgemeiner Natur und nicht verbindlich.

a) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt um die 10,- EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (Regelsteuersatz).
 
b) Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag)
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden die Einnahmen zusammengerechnet.
Dabei wird vorausgesetzt, daß beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
 
c) weitere Bemessungsgrundlagen
Beachten Sie, dass bei manchen Lohnsteuerhilfevereinen bestimmte Leistungserbringungen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt werden, z.B. wenn Sie
 
- über Wohneigentum verfügen,
- über eine bestimmte Summe an Kapitalanlagen verfügen,
- eine Nebenkostenabrechnung vorlegen,
- bestimmte Alters-Vorsorgeaufwendungen vorweisen können,
- bebaute Grundstücke vermieten/verpachten,
- unbebaute Grundstücke vermieten/verpachten.
 
So kann es sehr schnell zu einem Mitgliedsbeitrag kommen, der eine oder zwei oder drei oder auch vier Beitragsstufen über dem Mitgliedsbeitrag liegen könnte, der sich aus der Summe der Ihnen zugeflossenen positiven Gelder (z.B. Bruttoarbeitslohn, Lohnersatzleistungen, etc.) ergäbe.
 
Darüber sollten Sie als Interessent und Nachfrager der Mitgliedschaft auf jeden Fall informiert werden.
 
Geschieht dieses nicht, werden Sie ohne Ihrer Nachfragen hierauf nicht aufmerksam gemacht, so sollten Sie ggf. erneut den Sachverhalt der Mitgliedschaft überprüfen, da man Ihnen später mit absoluter Sicherheit gegenhalten wird, dass auch dieser Punkt, wie alle anderen, in der Vereinssatzung ausführlich vorgetragen wurde und Sie mit der Begründung der Mitgliedschaft erklären, die Vereinssatzung zur Kenntnis genommen zu haben.
 
Gehen Sie davon aus, dass mit diesen Punkt und ähnlicher Sachverhalte auch Beratungsstellenleiter erst im Laufe der Zeit konfrontiert werden, vom jeweils eigenen Bekannten- und Freundeskreis teils sehr massiv, die sich dann wundern, dass man unter Mitgliedsbeitrag dieses und jenes verstehen könne.